Kammer der Wirtschaftstreuhänder Unterhaltsberechnung  




 

Liebe Besucher,

Nachfolgend gebe ich Ihnen einen Überblick über mein Angebot an Dienstleistungen, die erfahrungsgemäß für Sie als Arbeitnehmer vorwiegend interessant sind:

 
 


 

 

 

Unterhaltsratgeber

Crashkurs "Doppelte Buchhaltung"

Planrechnung, Businessplanerstellung

Meine Kontaktdaten

AAB 2011 (AGB)


 

1) Alimente, Unterhalt für Kinder

Als geschiedener Familienvater handelt es sich hierbei um mein Spezialgebiet. Ich berate Sie, als unterhaltspflichtigen Elternteil, über die Höhe der Unterhaltsleistung sowie über die Möglichkeiten, die Alimente gering zu halten und natürlich über die steuerliche Auswirkung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich).

Tatsache ist, dass ein Großteil der besserverdienenden Unterhaltspflichtigen einen überhöhten Unterhalt leistet. Die Jugendämter/Gerichte berechnen die Unterhaltshöhe oft nach der herkömmlichen Prozentmethode. Nur wenn Sie, als Unterhaltspflichtiger, sich auf das OGH-Urteil vom 28.11.2002 berufen, können Sie sicher gehen, dass die Unterhaltsleistung um den Kürzungsbetrag reduziert wird.

Sowohl im Scheidungsrecht als auch im Unterhaltsrecht kursieren ja eine Unzahl von Gerüchten, die nur teilweise einen wahren Hintergrund haben (siehe Unterhaltsratgeber). In diesem Fall hört man immer wieder die Aussage, dass die Familienbeihilfe von den Alimenten in Abzug gebracht werden muss, doch ganz so einfach ist die Berechnung nicht: Der Bezug der Familienbeihilfe muss zwar angerechnet werden, doch sind in der Berechnung sowohl die angewendeten Steuersätze (also unter anderem der Grenzsteuersatz) als auch die Unterhaltsabsetzbeträge der Kinder einzubeziehen. Alleine mit der Berechnung der Steuersätze ist der Laie (ohne Ausbildung zum Personalverrechner) zumeist überfordert.

Senden Sie mir ihr Jahrreslohnkonto (dieses erhalten Sie vom Steuerberater ihres Dienstgebers) sowie die Daten der Kinder für die Sie unterhaltspflichtig sind sowie gegebenefalls Informationen zu weiteren Unterhaltspflichten. Ich berechne Ihnen den (gekürzten) Unterhaltsbetrag zum Preis von € 120,- und Sie können mit diesem eine Herabsetzung der Alimente bei Gericht beantragen. Bei einem Kürzungsbetrag von beispielsweise € 40,- pro Monat hat sich ihre Ausgabe in nur 3 Monaten rentiert (wobei der Kürzungsbetrag je nach Einkommen auch weit über € 100,- pro Monat betragen kann - d.h. € 1.200,- pro Jahr haben oder nicht haben).

Alternativ biete ich eine etwa 1-stündige Beratung zum gleichen Preis wie ein Gutachten an (€ 120,-). Es hat sich herausgestellt, dass eine persönliche Beratung für meine Klienten zumeist einen wesentlich größeren Nutzen bringt, als das schriftliche Gutachten.Viel wichtiger als das Gutachten ist ja das Wissen, welche Umstände man zur Unterhaltsminderung vorbringen kann und welche Auswirkungen das hat. Was man nicht beantragt kann auch nicht berücksichtigt werden.
Jene Zeit, die ich sonst beim Gutachten in die cent-genaue Berechnen investiere, ist so viel besser genützt, da ich Ihnen in einer Stunde auch verschiedene Szenarien berechnen kann. D.h. bei der persönlichen Beratung beleuchten wir nicht ob bspw. ein Betriebsratsbeitrag Auswirkungen auf den Unterhalt hat, sondern wir kümmern uns um die maßgeblichen Umstände. Die persönliche Beratung ist freilich auch via Telefon möglich.

Oft wird nicht berücksichtigt, dass bei Kindern in Eigenpflege (also wenn das Kind in einer eigenen Wohnung wohnt und keinen Naturalunterhalt bzw. keine Betreung erhält) beide Elternteile geldunterhaltspflichtig sind. Ebenso ist ein Eigeneinkommen des Kindes unterhaltsmindernd zu berücksichtigen. Diese Umstände können ihre Unterhaltspflicht neben dem zuvor beschriebenen Kürzungsbetrag (Anrechnung der Familienbeihilfe) gewaltig reduzieren.Versäumen Sie es nicht, sofort, wenn ihr Kind aus der elterlichen Wohnung auszieht, die Herabsetzung ihres Unterhalts zu beantragen. Für diese Berechnung sollte auch das Einkommen des anderen Elternteiles bekannt sein. Alternativ kann für die Berechnung auch das geschätzte Einkommen des anderen Elternteiles herangezogen werden. Nach Bekanntwerden der genauen Einkommensverhältnisse erhalten Sie von mir kostenfrei eine korrigierte Berechnung. Für die Berechnung der Geldunterhaltspflicht beider Elternteile verrechne ich € 240,-.

Sie können mir ihr Jahreslohnkonto einscannen und mittels Email schicken, faxen oder per Post senden. Bitte verwechseln Sie das Jahreslohnkonto nicht mit dem "Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis (L16)", den Sie möglicherweise jährlich von ihrem Arbeitgeber erhalten. Das Jahreslohnkonto (das auch von den Gerichten zumeist verlangt wird) erhalten Sie auf Anforderung bei ihrem Arbeitgeber bzw. dessen Steuerberater.
Sie erhalten im Anschluss eine Auftragsbestätigung per Email. Der Rechnungsbetrag können Sie wahlweise auf mein Bankkonto überweisen oder per PayPal bezahlen. Wenige Tage nach dem Zahlungseingang erhalten Sie mein Gutachten per Email im PDF-Format.

 
 

 

Unterhaltsratgeber

Berechnung der Alimente

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2) Crashkurs "Doppelte Buchhaltung":

Es wird wohl kaum einer auf die Idee kommen, einen Steuerberater oder Bilanzbuchhalter als Nachhilfelehrer für sich oder seine Kinder zu engagieren. Freilich kann ich auch keine Nachhilfestunden zum "Studenten-Tarif" anbieten. Absolut sinnvoll ist aber ein rund 2-stündiger Crashkurs, den ich Ihnen zum Preis von € 120,- anbieten kann. Zielgruppe sind Schüler und Schülerinnen, die die Doppelte Buchhaltung in der Schule/Berufsschule gelernt haben aber das Gelernte nicht wirkungsvoll einsetzen können, weil ihnen das Grundverständnis der Doppelten Buchhaltung fehlt. Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass die Schüler zwar in unzähligen Unterrichtseinheiten die Doppelte Buchhaltung vorgetragen bekommen, doch wurden ihnen nicht die Grundzüge und Eckpfeiler der Doppelten Buchhaltung verständlich gemacht. In nur 2 Stunden lässt sich das eigentlich logische System der Doppelten Buchhaltung so erklären, dass Sie bzw. ihre Kinder das bereits Gelernte ohne großartiges Auswendiglernen einsetzen können. Bringen Sie ihre Beispiele oder Mustertests zum Crashkurs mit und ich rechne diese gemeinsam mit Ihnen bzw. erkläre Ihnen jenen Teil, den Sie bisher nicht verstanden haben. Ich konnte nun bereits mehrmalig die Erfahrung machen, dass ein nur 2-stündiger Crashkurs für die positive Ablegung einer Prüfung ausreichte.


 
 


 

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Crashkurs "Doppelte Buchhaltung"

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3) Planrechnung / Businessplanerstellung:

Sie sind noch Privatperson, wollen sich aber selbständig machen. Sie wollen wissen, ob Sie mit ihrer Geschäftsidee Gewinne erzielen können. Oder Sie haben sich bereits selbständig gemacht und benötigen nun einen Businessplan für die Bank oder für private Kapitalgeber. Durch meine mittlerweile 7-jährige Tätigkeit als CFO (Chief Financial Officer) eines Forschungsunternehmens, bei dem die Businesspläne das Um und Auf sind, kann ich Ihnen meine Erfahrungen im Bereich der Businessplanerstellung anbieten. Lassen Sie sich bei der Erstellung der Planrechnung helfen und verringern Sie dadurch das Risiko über Kosten zu stolpern, an die Sie zuvor nicht gedacht haben nachdem Sie ihr gesamtes Kapital eingesetzt haben. Ich beleuchte mit Ihnen gemeinsam ihre Geschäftsidee und erstelle Ihnen einen mehrjährigen Businessplan in Form einer Excel-Tabelle, die mittels Formeln derart verknüpft ist, dass wir (oder in Folge Sie alleine) sämtliche Eckdaten ändern können und Sie sofort das dadurch veränderte Betriebsergebnis ablesen können. So können beispielsweise unterschiedliche Umsatzentwicklungen, geänderte Wareneinsatz- oder Personalkosten, unterschiedliche Preissteigerungen in der Tabelle eingesetzt werden oder wir ermitteln mittels Zielwertsuche jenen Umsatz, bei dem Sie ihr gewünschtes Ergebnis oder ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen. Aufgrund der Vielfältigkeit kann ich für die Erstellung eines Businessplans leider keinen Fixpreis anbieten. Auch aufgrund der gehobenen Voraussetzungen und notwendigen Erfahrungen, die für diese Dienstleistung erforderlich sind bitte ich um Verständnis, dass mein Stundensatz hierfür höher als der für die vorangegangen angebotenen Dienstleistungen ist. Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand, wobei mein Stundensatz € 90,- zuzüglich 50% Wertgebühr netto ohne Umsatzsteuer somit € 162,- inkl. Umsatzsteuer beträgt. Ich kann Ihnen versichern, dass sich diese Investition lohnt.

Weitere Informationen zu meinen Dienstleistungen als Selbständiger Bilanzbuchhalter finden Sie auf meiner Bilanzbuchhalter-Homepage:
www.bilanzbuchhaltung-wien.at

 

 
 


 

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