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Steuerberatung
für Arbeitnehmer |
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Liebe
Besucher,
Steuerberater,
Bilanzbuchhalter bzw. Selbständige Buchhalter sind ja
vorwiegend für Selbständige tätig. Ich hingegen habe
mich als selbständiger Bilanzbuchhalter spezialisiert
auf die Beratung der unselbständigen Arbeitnehmer. Als
One-Man-Show ohne aufwendige Kanzlei kann ich Ihnen nachfolgend
aufgeführte Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen und
zumeist sogar zu Fixpreisen anbieten.
Ich
empfange Sie bzw. Sie erreichen mich in der arbeitnehmerfreundlichen
Zeit zwischen 18 und 20 Uhr - so verschwenden Sie keine kostbaren
Urlaubstage. Wir besprechen ihre Themen in entspannter privater
Atmosphäre (bei Schönwetter sogar auf der Terrasse
meines Gartens) - es herrscht kein Krawattenzwang ;-)
Ich
veranstalte kein Versteckspiel um die Höhe meines Honorars.
Sie erfahren bereits hier auf meiner Homepage, mit welchen
Kosten Sie rechnen müssen. Alle Preise enthalten die gesetzliche
Mehrwertsteuer und es gibt keine versteckten Zulagen. Meine
Honorare für die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
können als Steuerberatungskosten absetzen und kosten
Ihnen daher im Idealfall nur die Hälfte.
Nachfolgend
gebe ich Ihnen einen Überblick über mein Angebot an Dienstleistungen,
die erfahrungsgemäß für Sie als Arbeitnehmer vorwiegend
interessant sind:
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Unterhaltsratgeber
Kontrolle ihres Lohnzettels
Arbeitnehmerveranlagung
Crashkurs "Doppelte
Buchhaltung"
Planrechnung, Businessplanerstellung
Meine Kontaktdaten
AAB 2007 (AGB)
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1) Alimente, Unterhalt
für Kinder
Als geschiedener
Familienvater handelt es sich hierbei um mein Spezialgebiet.
Ich berate Sie, als unterhaltspflichtigen Elternteil, über
die Höhe der Unterhaltsleistung sowie über die Möglichkeiten,
die Alimente gering zu halten und natürlich über die
steuerliche Auswirkung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung
(Lohnsteuerausgleich).
Tatsache
ist, dass ein Großteil der besserverdienenden Unterhaltspflichtigen
einen überhöhten Unterhalt leistet. Die Jugendämter/Gerichte
berechnen die Unterhaltshöhe zumeist nach der herkömmlichen
Prozentmethode. Nur wenn Sie, als Unterhaltspflichtiger, sich
auf das OGH-Urteil vom 28.11.2002 berufen, können Sie
sicher gehen, dass die Unterhaltsleistung um den Kürzungsbetrag
reduziert wird.
Sowohl
im Scheidungsrecht als auch im Unterhaltsrecht kursieren ja
eine Unzahl von Gerüchten, die nur teilweise einen wahren
Hintergrund haben (aus diesem Grund entsteht hier ein Unterhaltsratgeber).
In diesem Fall hört man immer wieder die Aussage, dass
die Familienbeihilfe von den Alimenten in Abzug gebracht werden
muss, doch ganz so einfach ist die Berechnung nicht: Der Bezug
der Familienbeihilfe muss zwar angerechnet werden, doch sind
in der Berechnung sowohl die angewendeten Steuersätze
(also unter anderem der Grenzsteuersatz) als auch die Unterhaltsabsetzbeträge
der Kinder einzubeziehen. Alleine mit der Berechnung der Steuersätze
ist der Laie (ohne Ausbildung zum Personalverrechner) zumeist
überfordert.
Senden Sie mir ihren Monats-Lohnzettel, ihren Jahreslohnzettel
oder ihre Arbeitnehmerveranlagung sowie die Daten der Kinder
für die Sie unterhaltspflichtig sind. Ich berechne Ihnen
den (gekürzten) Unterhaltsbetrag zum Preis von € 120,-
und Sie können mit diesem eine Herabsetzung der Alimente
bei Gericht beantragen. Bei einem Kürzungsbetrag von
beispielsweise € 40,- pro Monat hat sich ihre Ausgabe in nur
3 Monaten rentiert (wobei der Kürzungsbetrag je nach
Einkommen auch weit über € 100,- pro Monat betragen kann
- d.h. € 1.200,- pro Jahr haben oder nicht haben).
Oft
wird nicht berücksichtigt, dass bei Kindern in Eigenpflege
(also wenn das Kind in einer eigenen Wohnung wohnt und keinen
Naturalunterhalt bzw. keine Betreung erhält) beide Elternteile
geldunterhaltspflichtig sind. Ebenso ist ein Eigeneinkommen
des Kindes unterhaltsmindernd zu berücksichtigen. Diese
Umstände können ihre Unterhaltspflicht neben dem
zuvor beschriebenen Kürzungsbetrag (Anrechnung der Familienbeihilfe)
gewaltig reduzieren.Versäumen Sie es nicht, sofort, wenn
ihr Kind aus der elterlichen Wohnung auszieht, die Herabsetzung
ihres Unterhalts zu beantragen. Für diese Berechnung
sollte auch das Einkommen des anderen Elternteiles bekannt
sein. Alternativ kann für die Berechnung auch das geschätzte
Einkommen des anderen Elternteiles herangezogen werden. Nach
Bekanntwerden der genauen Einkommensverhältnisse erhalten
Sie von mir kostenfrei eine korrigierte Berechnung. Für
die Berechnung der Geldunterhaltspflicht beider Elternteile
verrechne ich € 240,-.
Sie
können mir ihre Gehaltsunterlagen einscannen und mittels
Email schicken, faxen oder per Post senden. Sie erhalten im
Anschluss eine Auftragsbestätigung per Email. Der Rechnungsbetrag
können Sie wahlweise auf mein Bankkonto überweisen
oder per PayPal bezahlen.
Wenige Tage nach dem Zahlungseingang erhalten Sie mein Gutachten
per Email im PDF-Format.
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Unterhaltsratgeber
Berechnung der Alimente
Arbeitnehmerveranlagung
Crashkurs "Doppelte
Buchhaltung"
Planrechnung, Businessplanerstellung
Meine Kontaktdaten
AAB 2007 (AGB)
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2) Kontrolle ihres
Lohnzettels:
Wo kann
der Arbeitgeber das meiste Geld einsparen? Na klar - bei den
Arbeitnehmern! Damit er das nicht auf ihre Kosten macht, biete
ich Ihnen die Kontrolle ihrer Lohn-/Gehaltsabrechnung an. Senden
Sie mir ihren Monats-Lohnzettel. Zum Preis von € 120,- kontrolliere
ich ihre Abrechnung. Eine einmalige Kontaktaufnahme zu ihrem
Arbeitgeber zur Klärung von etwaigen Ungereimtheiten ist
im Preis bereits enthalten. Für darüber hinausgehende Beratungen
stelle ich € 80,- pro Stunde in Rechnung. Diesen Service können
Sie freilich auch bei der Arbeiterkammer kostenfrei in Anspruch
nehmen. Mein Angebot richtet sich daher in erster Linie an jene
Arbeitnehmer, die meine eingangserwähnten arbeitnehmerfreundlichen
Dienstzeiten zwischen 18 und 20 Uhr bevorzugen oder jene, denen
eine Kontaktaufnahme des Dienstgebers durch einen Bilanzbuchhalter
lieber ist als die "harte Faust" der Arbeiterkammer.
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Unterhaltsratgeber
Berechnung der Alimente
Kontrolle ihres Lohnzettels
Crashkurs "Doppelte
Buchhaltung"
Planrechnung, Businessplanerstellung
Meine Kontaktdaten
AAB 2007 (AGB)
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3)
Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich):
Durch
"nicht-durchgeführte" Arbeitnehmerveranlagungen
verdienen sich die Finanzämter (ungewollt) eine goldene
Nase. Speziell Arbeitnehmer, die ein schwankendes Einkommen
haben oder aber besondere Ausgaben (Werbungskosten) im Zusammenhang
mit ihrem Job haben, sollten nicht auf die Durchführung
ihrer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung verzichten. Bei
Ansatz eines Privatanteils werden bei entsprechender Position
auch Kosten (z.B. Telefon/Internet) und Anschaffungen (z.B.
Notebook) von den Finanzämtern akzeptiert, die nicht
ausschließlich für den Beruf verwendet werden. Vielen
ist auch nicht bewusst, dass im Rahmen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung
nicht passieren kann: Sollte sich anstelle eines Guthabens
eine Nachzahlung ergeben, kann der Antrag auch zurück gezogen
werden und es sind keine Zahlungen fällig! Die typische Arbeitnehmerveranlagung
enthält 10 bis 20 Belege für Werbungskosten und bringt einige
Hundert Euro. Derzeit ist es den Bilanzbuchhaltern leider
nicht erlaubt, Arbeitnehmerveranlagungen und Steuererklärungen
durchzuführen. Der Bundesverband der Österreichischen
BilanbuchhalterInnen setzt sich bereits seit Jahren dafür
ein, dass die Duchführung der Arbeitnehmerveranlagung
in den Berechtigungsumfang für Bilanzbuchhalter aufgenommen
wird. Meine Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung
kann ich Ihnen daher erst anbieten, sobald es diesbezüglich
zu einer Gesetzesänderung kommt, auch wenn mein Serviceumfang
für Arbeitnehmer dadurch stark eingeschränkt ist.
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Unterhaltsratgeber
Berechnung der Alimente
Kontrolle ihres Lohnzettels
Arbeitnehmerveranlagung
Planrechnung, Businessplanerstellung
Meine Kontaktdaten
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4)
Crashkurs "Doppelte Buchhaltung":
Es wird
wohl kaum einer auf die Idee kommen, einen Steuerberater oder
Bilanzbuchhalter als Nachhilfelehrer für sich oder seine Kinder
zu engagieren. Freilich kann ich auch keine Nachhilfestunden
zum "Studenten-Tarif" anbieten. Absolut sinnvoll ist aber ein
rund 2-stündiger Crashkurs, den ich Ihnen zum Preis von
€ 120,- anbieten kann. Zielgruppe sind Schüler und Schülerinnen,
die die Doppelte Buchhaltung in der Schule/Berufsschule gelernt
haben aber das Gelernte nicht wirkungsvoll einsetzen können,
weil ihnen das Grundverständnis der Doppelten Buchhaltung
fehlt. Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass die Schüler
zwar in unzähligen Unterrichtseinheiten die Doppelte Buchhaltung
vorgetragen bekommen, doch wurden ihnen nicht die Grundzüge
und Eckpfeiler der Doppelten Buchhaltung verständlich gemacht.
In nur 2 Stunden lässt sich das eigentlich logische System
der Doppelten Buchhaltung so erklären, dass Sie bzw. ihre
Kinder das bereits Gelernte ohne großartiges Auswendiglernen
einsetzen können. Bringen Sie ihre Beispiele oder Mustertests
zum Crashkurs mit und ich rechne diese gemeinsam mit Ihnen bzw.
erkläre Ihnen jenen Teil, den Sie bisher nicht verstanden
haben. Ich konnte nun bereits mehrmalig die Erfahrung machen,
dass ein nur 2-stündiger Crashkurs für die positive Ablegung
einer Prüfung ausreichte.
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Unterhaltsratgeber
Berechnung der Alimente
Kontrolle ihres Lohnzettels
Arbeitnehmerveranlagung
Crashkurs "Doppelte
Buchhaltung"
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AAB 2007 (AGB)
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5)
Planrechnung / Businessplanerstellung:
Sie sind
noch Privatperson, wollen sich aber selbständig machen.
Sie wollen wissen, ob Sie mit ihrer Geschäftsidee Gewinne
erzielen können. Oder Sie haben sich bereits selbständig
gemacht und benötigen nun einen Businessplan für die
Bank oder für private Kapitalgeber. Durch meine mittlerweile
7-jährige Tätigkeit als CFO (Chief Financial Officer)
eines Forschungsunternehmens, bei dem die Businesspläne
das Um und Auf sind, kann ich Ihnen meine Erfahrungen im Bereich
der Businessplanerstellung anbieten. Lassen Sie sich bei der
Erstellung der Planrechnung helfen und verringern Sie dadurch
das Risiko über Kosten zu stolpern, an die Sie zuvor
nicht gedacht haben nachdem Sie ihr gesamtes Kapital eingesetzt
haben. Ich beleuchte mit Ihnen gemeinsam ihre Geschäftsidee
und erstelle Ihnen einen mehrjährigen Businessplan in
Form einer Excel-Tabelle, die mittels Formeln derart verknüpft
ist, dass wir (oder in Folge Sie alleine) sämtliche Eckdaten
ändern können und Sie sofort das dadurch veränderte
Betriebsergebnis ablesen können. So können beispielsweise
unterschiedliche Umsatzentwicklungen, geänderte Wareneinsatz-
oder Personalkosten, unterschiedliche Preissteigerungen in
der Tabelle eingesetzt werden oder wir ermitteln mittels Zielwertsuche
jenen Umsatz, bei dem Sie ihr gewünschtes Ergebnis oder
ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen. Aufgrund der Vielfältigkeit
kann ich für die Erstellung eines Businessplans leider keinen
Fixpreis anbieten. Auch aufgrund der gehobenen Voraussetzungen
und notwendigen Erfahrungen, die für diese Dienstleistung
erforderlich sind bitte ich um Verständnis, dass mein Stundensatz
hierfür höher als der für die vorangegangen angebotenen
Dienstleistungen ist. Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand,
wobei mein Stundensatz € 90,- zuzüglich 50% Wertgebühr
netto ohne Umsatzsteuer somit € 162,- inkl. Umsatzsteuer beträgt.
Ich kann Ihnen versichern, dass sich diese Investition lohnt.
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Unterhaltsratgeber
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Crashkurs "Doppelte
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Planrechnung, Businessplanerstellung
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Meine
Kontaktdaten (Impressum):
Bitte
beachten Sie: Derzeit kann ich wegen Umzug die Übernahme
ihres Auftrages nicht garantieren
Bitte
kontaktieren Sie mich auch, wenn Sie als Arbeitnehmer eine
Beratung in einem zuvor nicht genannten Bereich benötigen.
Für alle Beratungen/Dienstleistungen, deren Aufwand sich vorweg
abschätzen lässt, bin ich gerne bereit einen Fixpreis
zu vereinbaren. Die Verrechnung von Nebenkosten wie Porto,
Telefonkosten etc. wie es bei vielen Steuerberatern üblich
ist, ist bei mir absolut unüblich.
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© 2008-2009 |
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