Kammer der Wirtschaftstreuhänder Steuerberatung für Arbeitnehmer  




 

Liebe Besucher,

Steuerberater, Bilanzbuchhalter bzw. Selbständige Buchhalter sind ja vorwiegend für Selbständige tätig. Ich hingegen habe mich als selbständiger Bilanzbuchhalter spezialisiert auf die Beratung der unselbständigen Arbeitnehmer. Als One-Man-Show ohne aufwendige Kanzlei kann ich Ihnen nachfolgend aufgeführte Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen und zumeist sogar zu Fixpreisen anbieten.

Ich empfange Sie bzw. Sie erreichen mich in der arbeitnehmerfreundlichen Zeit zwischen 18 und 20 Uhr - so verschwenden Sie keine kostbaren Urlaubstage. Wir besprechen ihre Themen in entspannter privater Atmosphäre (bei Schönwetter sogar auf der Terrasse meines Gartens) - es herrscht kein Krawattenzwang ;-)

Ich veranstalte kein Versteckspiel um die Höhe meines Honorars. Sie erfahren bereits hier auf meiner Homepage, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und es gibt keine versteckten Zulagen. Meine Honorare für die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten können als Steuerberatungskosten absetzen und kosten Ihnen daher im Idealfall nur die Hälfte.

Nachfolgend gebe ich Ihnen einen Überblick über mein Angebot an Dienstleistungen, die erfahrungsgemäß für Sie als Arbeitnehmer vorwiegend interessant sind:

 
 


 

 

 

Unterhaltsratgeber

Kontrolle ihres Lohnzettels

Arbeitnehmerveranlagung

Crashkurs "Doppelte Buchhaltung"

Planrechnung, Businessplanerstellung

Meine Kontaktdaten

AAB 2007 (AGB)


 

1) Alimente, Unterhalt für Kinder

Als geschiedener Familienvater handelt es sich hierbei um mein Spezialgebiet. Ich berate Sie, als unterhaltspflichtigen Elternteil, über die Höhe der Unterhaltsleistung sowie über die Möglichkeiten, die Alimente gering zu halten und natürlich über die steuerliche Auswirkung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich).

Tatsache ist, dass ein Großteil der besserverdienenden Unterhaltspflichtigen einen überhöhten Unterhalt leistet. Die Jugendämter/Gerichte berechnen die Unterhaltshöhe zumeist nach der herkömmlichen Prozentmethode. Nur wenn Sie, als Unterhaltspflichtiger, sich auf das OGH-Urteil vom 28.11.2002 berufen, können Sie sicher gehen, dass die Unterhaltsleistung um den Kürzungsbetrag reduziert wird.

Sowohl im Scheidungsrecht als auch im Unterhaltsrecht kursieren ja eine Unzahl von Gerüchten, die nur teilweise einen wahren Hintergrund haben (aus diesem Grund entsteht hier ein Unterhaltsratgeber). In diesem Fall hört man immer wieder die Aussage, dass die Familienbeihilfe von den Alimenten in Abzug gebracht werden muss, doch ganz so einfach ist die Berechnung nicht: Der Bezug der Familienbeihilfe muss zwar angerechnet werden, doch sind in der Berechnung sowohl die angewendeten Steuersätze (also unter anderem der Grenzsteuersatz) als auch die Unterhaltsabsetzbeträge der Kinder einzubeziehen. Alleine mit der Berechnung der Steuersätze ist der Laie (ohne Ausbildung zum Personalverrechner) zumeist überfordert.

Senden Sie mir ihren Monats-Lohnzettel, ihren Jahreslohnzettel oder ihre Arbeitnehmerveranlagung sowie die Daten der Kinder für die Sie unterhaltspflichtig sind. Ich berechne Ihnen den (gekürzten) Unterhaltsbetrag zum Preis von € 120,- und Sie können mit diesem eine Herabsetzung der Alimente bei Gericht beantragen. Bei einem Kürzungsbetrag von beispielsweise € 40,- pro Monat hat sich ihre Ausgabe in nur 3 Monaten rentiert (wobei der Kürzungsbetrag je nach Einkommen auch weit über € 100,- pro Monat betragen kann - d.h. € 1.200,- pro Jahr haben oder nicht haben).

Oft wird nicht berücksichtigt, dass bei Kindern in Eigenpflege (also wenn das Kind in einer eigenen Wohnung wohnt und keinen Naturalunterhalt bzw. keine Betreung erhält) beide Elternteile geldunterhaltspflichtig sind. Ebenso ist ein Eigeneinkommen des Kindes unterhaltsmindernd zu berücksichtigen. Diese Umstände können ihre Unterhaltspflicht neben dem zuvor beschriebenen Kürzungsbetrag (Anrechnung der Familienbeihilfe) gewaltig reduzieren.Versäumen Sie es nicht, sofort, wenn ihr Kind aus der elterlichen Wohnung auszieht, die Herabsetzung ihres Unterhalts zu beantragen. Für diese Berechnung sollte auch das Einkommen des anderen Elternteiles bekannt sein. Alternativ kann für die Berechnung auch das geschätzte Einkommen des anderen Elternteiles herangezogen werden. Nach Bekanntwerden der genauen Einkommensverhältnisse erhalten Sie von mir kostenfrei eine korrigierte Berechnung. Für die Berechnung der Geldunterhaltspflicht beider Elternteile verrechne ich € 240,-.

Sie können mir ihre Gehaltsunterlagen einscannen und mittels Email schicken, faxen oder per Post senden. Sie erhalten im Anschluss eine Auftragsbestätigung per Email. Der Rechnungsbetrag können Sie wahlweise auf mein Bankkonto überweisen oder per PayPal bezahlen. Wenige Tage nach dem Zahlungseingang erhalten Sie mein Gutachten per Email im PDF-Format.

 
 


Unterhaltsratgeber

Berechnung der Alimente

Arbeitnehmerveranlagung

Crashkurs "Doppelte Buchhaltung"

Planrechnung, Businessplanerstellung

Meine Kontaktdaten

AAB 2007 (AGB)


 

2) Kontrolle ihres Lohnzettels:

Wo kann der Arbeitgeber das meiste Geld einsparen? Na klar - bei den Arbeitnehmern! Damit er das nicht auf ihre Kosten macht, biete ich Ihnen die Kontrolle ihrer Lohn-/Gehaltsabrechnung an. Senden Sie mir ihren Monats-Lohnzettel. Zum Preis von € 120,- kontrolliere ich ihre Abrechnung. Eine einmalige Kontaktaufnahme zu ihrem Arbeitgeber zur Klärung von etwaigen Ungereimtheiten ist im Preis bereits enthalten. Für darüber hinausgehende Beratungen stelle ich € 80,- pro Stunde in Rechnung. Diesen Service können Sie freilich auch bei der Arbeiterkammer kostenfrei in Anspruch nehmen. Mein Angebot richtet sich daher in erster Linie an jene Arbeitnehmer, die meine eingangserwähnten arbeitnehmerfreundlichen Dienstzeiten zwischen 18 und 20 Uhr bevorzugen oder jene, denen eine Kontaktaufnahme des Dienstgebers durch einen Bilanzbuchhalter lieber ist als die "harte Faust" der Arbeiterkammer.

 
 


Unterhaltsratgeber

Berechnung der Alimente

Kontrolle ihres Lohnzettels

Crashkurs "Doppelte Buchhaltung"

Planrechnung, Businessplanerstellung

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AAB 2007 (AGB)


 

3) Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich):

Durch "nicht-durchgeführte" Arbeitnehmerveranlagungen verdienen sich die Finanzämter (ungewollt) eine goldene Nase. Speziell Arbeitnehmer, die ein schwankendes Einkommen haben oder aber besondere Ausgaben (Werbungskosten) im Zusammenhang mit ihrem Job haben, sollten nicht auf die Durchführung ihrer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung verzichten. Bei Ansatz eines Privatanteils werden bei entsprechender Position auch Kosten (z.B. Telefon/Internet) und Anschaffungen (z.B. Notebook) von den Finanzämtern akzeptiert, die nicht ausschließlich für den Beruf verwendet werden. Vielen ist auch nicht bewusst, dass im Rahmen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung nicht passieren kann: Sollte sich anstelle eines Guthabens eine Nachzahlung ergeben, kann der Antrag auch zurück gezogen werden und es sind keine Zahlungen fällig! Die typische Arbeitnehmerveranlagung enthält 10 bis 20 Belege für Werbungskosten und bringt einige Hundert Euro. Derzeit ist es den Bilanzbuchhaltern leider nicht erlaubt, Arbeitnehmerveranlagungen und Steuererklärungen durchzuführen. Der Bundesverband der Österreichischen BilanbuchhalterInnen setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass die Duchführung der Arbeitnehmerveranlagung in den Berechtigungsumfang für Bilanzbuchhalter aufgenommen wird. Meine Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung kann ich Ihnen daher erst anbieten, sobald es diesbezüglich zu einer Gesetzesänderung kommt, auch wenn mein Serviceumfang für Arbeitnehmer dadurch stark eingeschränkt ist.

 

 
 


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4) Crashkurs "Doppelte Buchhaltung":

Es wird wohl kaum einer auf die Idee kommen, einen Steuerberater oder Bilanzbuchhalter als Nachhilfelehrer für sich oder seine Kinder zu engagieren. Freilich kann ich auch keine Nachhilfestunden zum "Studenten-Tarif" anbieten. Absolut sinnvoll ist aber ein rund 2-stündiger Crashkurs, den ich Ihnen zum Preis von € 120,- anbieten kann. Zielgruppe sind Schüler und Schülerinnen, die die Doppelte Buchhaltung in der Schule/Berufsschule gelernt haben aber das Gelernte nicht wirkungsvoll einsetzen können, weil ihnen das Grundverständnis der Doppelten Buchhaltung fehlt. Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass die Schüler zwar in unzähligen Unterrichtseinheiten die Doppelte Buchhaltung vorgetragen bekommen, doch wurden ihnen nicht die Grundzüge und Eckpfeiler der Doppelten Buchhaltung verständlich gemacht. In nur 2 Stunden lässt sich das eigentlich logische System der Doppelten Buchhaltung so erklären, dass Sie bzw. ihre Kinder das bereits Gelernte ohne großartiges Auswendiglernen einsetzen können. Bringen Sie ihre Beispiele oder Mustertests zum Crashkurs mit und ich rechne diese gemeinsam mit Ihnen bzw. erkläre Ihnen jenen Teil, den Sie bisher nicht verstanden haben. Ich konnte nun bereits mehrmalig die Erfahrung machen, dass ein nur 2-stündiger Crashkurs für die positive Ablegung einer Prüfung ausreichte.


 
 


 

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Arbeitnehmerveranlagung

Crashkurs "Doppelte Buchhaltung"

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5) Planrechnung / Businessplanerstellung:

Sie sind noch Privatperson, wollen sich aber selbständig machen. Sie wollen wissen, ob Sie mit ihrer Geschäftsidee Gewinne erzielen können. Oder Sie haben sich bereits selbständig gemacht und benötigen nun einen Businessplan für die Bank oder für private Kapitalgeber. Durch meine mittlerweile 7-jährige Tätigkeit als CFO (Chief Financial Officer) eines Forschungsunternehmens, bei dem die Businesspläne das Um und Auf sind, kann ich Ihnen meine Erfahrungen im Bereich der Businessplanerstellung anbieten. Lassen Sie sich bei der Erstellung der Planrechnung helfen und verringern Sie dadurch das Risiko über Kosten zu stolpern, an die Sie zuvor nicht gedacht haben nachdem Sie ihr gesamtes Kapital eingesetzt haben. Ich beleuchte mit Ihnen gemeinsam ihre Geschäftsidee und erstelle Ihnen einen mehrjährigen Businessplan in Form einer Excel-Tabelle, die mittels Formeln derart verknüpft ist, dass wir (oder in Folge Sie alleine) sämtliche Eckdaten ändern können und Sie sofort das dadurch veränderte Betriebsergebnis ablesen können. So können beispielsweise unterschiedliche Umsatzentwicklungen, geänderte Wareneinsatz- oder Personalkosten, unterschiedliche Preissteigerungen in der Tabelle eingesetzt werden oder wir ermitteln mittels Zielwertsuche jenen Umsatz, bei dem Sie ihr gewünschtes Ergebnis oder ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen. Aufgrund der Vielfältigkeit kann ich für die Erstellung eines Businessplans leider keinen Fixpreis anbieten. Auch aufgrund der gehobenen Voraussetzungen und notwendigen Erfahrungen, die für diese Dienstleistung erforderlich sind bitte ich um Verständnis, dass mein Stundensatz hierfür höher als der für die vorangegangen angebotenen Dienstleistungen ist. Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand, wobei mein Stundensatz € 90,- zuzüglich 50% Wertgebühr netto ohne Umsatzsteuer somit € 162,- inkl. Umsatzsteuer beträgt. Ich kann Ihnen versichern, dass sich diese Investition lohnt.

 

 
 


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Berechnung der Alimente

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Crashkurs "Doppelte Buchhaltung"

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Meine Kontaktdaten (Impressum):

Bitte beachten Sie: Derzeit kann ich wegen Umzug die Übernahme ihres Auftrages nicht garantieren

Bitte kontaktieren Sie mich auch, wenn Sie als Arbeitnehmer eine Beratung in einem zuvor nicht genannten Bereich benötigen. Für alle Beratungen/Dienstleistungen, deren Aufwand sich vorweg abschätzen lässt, bin ich gerne bereit einen Fixpreis zu vereinbaren. Die Verrechnung von Nebenkosten wie Porto, Telefonkosten etc. wie es bei vielen Steuerberatern üblich ist, ist bei mir absolut unüblich.

 
© 2008-2009